Andrea Ludwig           
Diplom-Übersetzerin, EN & FR > DE

 

Preise

Die Preise der Übersetzungen richten sich in der Regel nach der Anzahl der Wörter im ausgangssprachlichen Dokument sowie dem Schwierigkeitsgrad des Textes bzw. dem Zeitumfang. 

Die Preise für beglaubigte Übersetzungen richten sich in der Regel nach dem Justizvergütungsgesetz (JVEG), das Honorare für Übersetzungen regelt und Preise zwischen 1,55 und 2,05 € pro Normzeile vorsieht. Auf Urkunden mit wenig Text wird jedoch ein Seitenpreis angewendet, der den Formatierungsaufwand berücksichtigt. Das Gleiche gilt für nicht-veränderbare Scans, bei denen das Zählen der enthaltenen Zeichen/Normzeilen zu zeitaufwändig wäre.

Auf dringende Anfragen, die eine Bearbeitung am Wochenende oder an Feiertagen erfordern, wird ein Aufschlag in Höhe von 30 % berechnet. Ein Aufschlag wird außerdem auf Ausgangsdokumente berechnet, die nicht veränderbar sind sowie auf Übersetzungen, bei denen eine Formatierung des Zieltextes gewünscht wird. 

Für Aufträge mit geringer Wortzahl wird aus Gründen des administrativen Aufwandes ein Mindestpreis von 30 € berechnet.

Bei umfangreichen Projekten oder Erstaufträgen kann eine Anzahlung von 30 % des Gesamtpreises gefordert werden.


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